Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind potenzielle Verpflichtungen eines Unternehmens, deren Eintritt oder Höhe von unsicheren zukünftigen Ereignissen abhängt. Sie ergeben sich aus vergangenen Ereignissen, sind aber erst dann belastend, wenn das zukünftige Ereignis eintritt oder bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Aufgrund der Unsicherheit wird der künftige Ressourcenabfluss oft noch nicht in der Bilanz verlässlich bestimmt.
Der Umgang mit Eventualverbindlichkeiten variiert je nach Rechnungslegungsstandard. Im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) werden sie in der
Typische Beispiele für Eventualverbindlichkeiten sind Rechtsstreitigkeiten, laufende Gerichtsverfahren, Garantie- oder Bürgschaftsverpflichtungen, Haftungen aus Verträgen oder Umwelt-
Ziel der Behandlung ist Transparenz gegenüber Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern. Unternehmen berichten über diese Risiken