Wohnungsverwaltung
Wohnungsverwaltung bezeichnet die Verwaltung von Wohnimmobilien durch eine Verwalterin oder einen Verwalter bzw. durch eine Verwaltergesellschaft im Auftrag der Eigentümer bzw. Vermieter. Sie kann sich auf einzelne Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnanlagen beziehen und umfasst sowohl die operative als auch die wirtschaftliche Seite der Bewirtschaftung.
Zu den zentralen Aufgaben gehören das Abschluss, die Überwachung und Beendigung von Mietverträgen; das Forderungs- und
Rechtliche Grundlagen bilden das Mietrecht des BGB, die Betriebskostenverordnung, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie weitere gesetzliche Vorgaben
Organisatorisch kann Wohnungsverwaltung sowohl durch eine einzelne Verwalterin oder einen Verwalter als auch durch eine Verwaltergesellschaft
Transparenz und Kostenkontrolle sind zentrale Qualitätsmerkmale: regelmäßige Abrechnungen, klare Kostenaufteilungen, nachvollziehbare Belege sowie eine proaktive Mängel-
Ziel der Wohnungsverwaltung ist eine wirtschaftlich und operativ reibungslose Bewirtschaftung, Werterhalt der Immobilie und zufriedene Eigentümer