Vorrangstellung
Vorrangstellung bezeichnet in der Wirtschaft eine Position eines Unternehmens, die es diesem erlaubt, Marktbedingungen maßgeblich zu beeinflussen. Typische Merkmale sind erhebliche Marktmacht, die es dem Unternehmen ermöglicht, Preise, Lieferkonditionen, Produktstandards oder den Zugang zu Vertriebskanälen zu prägen. Eine Vorrangstellung kann sich aus Größe, Netzwerkeffekten, Zugang zu essenziellen Ressourcen, vertraglichen Vorteilen oder regulatorischen Rahmenbedingungen ergeben.
Im deutschen Sprachraum ist der Begriff nicht der juristische Fachausdruck. Juristisch spricht man häufig von einer
Beurteilungsgrundlagen für das Vorhandensein einer Vorrangstellung sind unter anderem der Marktanteil, die Eintrittsbarrieren für Wettbewerber, die
Siehe auch: Marktmacht, Marktbeherrschung, Dominante Stellung, Wettbewerbspolitik, Netzwerkeffekt.