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Marktbeherrschung

Marktbeherrschung bezeichnet in der Wettbewerbs- und Kartellrechtslehre eine Situation, in der ein Unternehmen in einem relevanten Markt eine dominante Stellung innehat, die es ihm ermöglicht, sich weitgehend unabhängig von Wettbewerbern, Abnehmern und Lieferanten zu verhalten. Dabei steht die Fähigkeit im Vordergrund, Preis- und Produktentscheidungen sowie Vertragsbedingungen maßgeblich zu beeinflussen, ohne dass Konkurrenz- oder Marktdruck ausreichend wirken.

Die Beurteilung erfolgt fallweise anhand eines relevanten Marktes, dessen Umfang sich aus Produkt- und geografischer Abgrenzung

Aus einer Marktbeherrschung können Abschluss- und Preissetzungsbefugnisse, Ausschluss anderer Marktteilnehmer sowie restriktive Vertragsbedingungen resultieren. Solche Verhaltensweisen

Der Missbrauch ist sowohl im EU-Recht (Art. 102 TFEU) als auch im nationalen Recht, etwa im Gesetz

ergibt.
Zu
den
Kriterien
gehören
Marktanteil,
Markteintrittsbarrieren,
Kontrolle
über
wesentliche
Einrichtungen,
vertikale
Integration,
Netzwerkeffekte
sowie
Wechsel-
oder
Abhängigkeitseffekte
bei
Kunden.
Ein
hoher
Anteil
am
Markt
in
Verbindung
mit
weiteren
günstigen
Faktoren
kann
auf
Marktdominanz
hindeuten;
es
gibt
jedoch
keinen
festen
Grenzwert,
sondern
die
Bewertung
erfolgt
empirisch.
gelten
als
Missbrauchsformen,
wenn
sie
den
Wettbewerb
erheblich
beeinträchtigen
oder
Verbraucher
schaden.
Typische
Missbrauchsformen
sind
Ausnutzung
von
Marktmacht
gegenüber
Geschäftspartnern,
verunmöglichte
Zugänge
zu
wichtigen
Infrastrukturen
oder
erzwungene
Wettbewerbsnachteile.
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
in
Deutschland,
geregelt.
Sanktionen
reichen
von
Bußgeldern
über
vertragliche
Anforderungen
bis
hin
zu
Auflagen
zur
Veräußerung
von
Geschäftsbereichen.
Ziel
der
Regulierung
ist
die
Wahrung
fairer
Wettbewerbsbedingungen,
Anreizsetzung
für
Innovationen
und
eine
effiziente
Ressourcenallokation.