Marktbeherrschung
Marktbeherrschung bezeichnet in der Wettbewerbs- und Kartellrechtslehre eine Situation, in der ein Unternehmen in einem relevanten Markt eine dominante Stellung innehat, die es ihm ermöglicht, sich weitgehend unabhängig von Wettbewerbern, Abnehmern und Lieferanten zu verhalten. Dabei steht die Fähigkeit im Vordergrund, Preis- und Produktentscheidungen sowie Vertragsbedingungen maßgeblich zu beeinflussen, ohne dass Konkurrenz- oder Marktdruck ausreichend wirken.
Die Beurteilung erfolgt fallweise anhand eines relevanten Marktes, dessen Umfang sich aus Produkt- und geografischer Abgrenzung
Aus einer Marktbeherrschung können Abschluss- und Preissetzungsbefugnisse, Ausschluss anderer Marktteilnehmer sowie restriktive Vertragsbedingungen resultieren. Solche Verhaltensweisen
Der Missbrauch ist sowohl im EU-Recht (Art. 102 TFEU) als auch im nationalen Recht, etwa im Gesetz