Verleihfirmen
Verleihfirmen sind Unternehmen, die Gegenstände, Ausrüstung oder Dienstleistungen gegen eine Nutzungsgebühr zeitweise zur Verfügung stellen. Sie besitzen oder verwalten einen Verleihbestand und organisieren Übergabe, Nutzungsdauer, Rückgabe, Reinigung, Wartung und Abrechnung. Zielgruppe sind Privatkunden, Unternehmen oder Institutionen, die kurzfristig auf spezialisierte Güter zugreifen möchten, ohne sie dauerhaft zu besitzen. Der Begriff Verleih wird oft synonym mit Mieten oder Verleih genutzt; Leasing bezeichnet dagegen meist langfristige Finanzierungsverträge, bei denen der Gegenstand in den Besitz des Leasingnehmers übergeht oder am Ende der Laufzeit gekauft wird.
Zu den häufigsten Verleiharten gehören Autovermietungen, Werkzeug- und Baumaschinenverleih, Eventtechnikverleih, Möbel- oder Geschirrverleih, IT- und Multimedia-Verleih
Vertragliche Grundlagen umfassen Mietverträge, Nutzungsbedingungen, Haftung, Versicherung, Rückgabezustand und gegebenenfalls Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau oder Einweisung.