Finanzierungsverträge
Finanzierungsverträge bezeichnet eine Sammelbezeichnung für Verträge, durch die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer oder Investor Mittel zur Finanzierung von Vermögenswerten, Projekten oder Betriebsmitteln bereitstellt. Gegenleistung ist in der Regel die Rückzahlung des Darlehens zuzüglich Zinsen sowie ggf. Gebühren und Spesen. Finanzierungsverträge können von Banken, anderen Finanzinstituten oder privaten Kapitalanbietern stammen und unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel Kreditverträge, Leasingverträge, Factoringverträge oder Bürgschaften.
Zu den typischen Bestandteilen gehören die Vertragspartner, Gegenstand und Höhe der Finanzierung, Laufzeit, Zins- und Tilgungsregeln,
Oft enthalten Finanzierungsverträge Sicherheiten wie Grundpfandrechte, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder Hypotheken, die das Ausfallrisiko für den Kreditgeber
Rechtlich unterliegen Finanzierungsverträge dem Zivilrecht (BGB) sowie aufsichtsrechtlichen Regelungen bei der Kreditvergabe durch Banken (KWG) sowie