Sicherungsübereignungen
Sicherungsübereignungen sind eine Form der Sicherheit im deutschen Zivilrecht, bei der eine bewegliche Sache als Sicherung für eine Forderung dem Gläubiger übereignet wird. Zweck der Übereignung ist es, dem Gläubiger ein starkes Sicherungsrecht zu geben, während der Schuldner die Sache in der Regel weiter nutzen kann. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den allgemeinen Regelungen zur Übereignung beweglicher Sachen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Beim Sicherungsübereignungsvertrag transferiert der Schuldner das Eigentum an der Sache auf den Gläubiger, behält jedoch meistpossessorisch
Verwirklichung der Sicherheit erfolgt im Fall der Nichterfüllung der Verpflichtung: Der Gläubiger kann die Sache verwerten,
Abgrenzungen: Im Gegensatz zum Pfandrecht behält der Gläubiger bei einer Sicherungsübereignung das Eigentum an der Sache,
Siehe auch: Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten im Zivilrecht.