Sicherungsübereignung
Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Zivilrecht, bei der der Schuldner dem Gläubiger das Eigentum an einer beweglichen Sache als Sicherheit für eine Forderung überträgt, der Schuldner aber weiterhin den tatsächlichen Besitz und die Nutzung der Sache behält. Die Übertragung des Eigentums erfolgt vertraglich und in der Regel durch Übereignung; der Eigentumsübergang tritt unabhängig davon ein, ob der Schuldner die Sache weiterhin nutzt. Die Sicherungsbeziehung löst sich erst auf, sobald die geschuldete Leistung erbracht ist, meist durch Rückübertragung des Eigentums an den Schuldner.
Funktionsweise und typische Praxis
- Gegenstand der Sicherungsübereignung sind häufig bewegliche Güter wie Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände.
- Der Schuldner behält in der Praxis oft Nutzungsrechte oder den Besitz, während der Gläubiger Eigentümer der
- Bei Zahlungsausfall des Schuldners kann der Gläubiger die Sache verwerten (z. B. verkaufen) und aus dem
- Nach vollständiger Vertragserfüllung geht das Eigentum wieder auf den Schuldner über, und die Sicherung entfällt.
Rechtliche Einordnung und Abgrenzungen
- Die Sicherungsübereignung ist eine vertragliche Sicherungsform, die sich auf die allgemeinen Regeln des Eigentumsübergangs nach §§ 929
- Im Gegensatz zum Eigentumsvorbehalt behält der Gläubiger insofern das Eigentum an der Sache als Sicherheit, während
- Im Unterschied zum Pfandrecht wird hier durch Übereignung statt durch Verpfändung gesichert.
- Oft genutzt in der Fahrzeug- oder Maschinenfinanzierung, aber auch bei anderen beweglichen Sicherheiten.
Wesentliche Vorteile und Risiken
- Vorteile: klare Eigentumsverhältnisse zu Sicherungszwecken; schnelle Realisierungsmöglichkeit bei Zahlungsausfall.
- Risiken: dem Schuldner drohen Verlust der Nutzung oder Wegfall der Sicherung bei Insolvenz des Gläubigers; rechtliche