Eigentumsübergangs
Eigentumsübergang bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den das Eigentum an einer Sache vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht. Dabei wird zwischen dem Eigentum an beweglichen Sachen, das in der Regel durch Einigung (Vertragsabrede) und Übergabe der Sache entsteht, und dem Eigentum an Grundstücken unterschieden. Eigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache, während Besitz die tatsächliche Herrschaft beschreibt.
Für bewegliche Sachen erfolgt der Eigentumsübergang gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch zwei Schritte: eine Einigung über
Bei Grundstücken ist der Rechtsweg anders: Der Eigentumsübergang erfolgt durch Auflassung (eine gemeinschaftliche Bindungserklärung von Veräußerer
Begriffe wie Eigentumsvorbehalt (Eigentum verbleibt beim Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung) oder Sicherungsübereignung werden oft genutzt,