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Kreditsicherung

Kreditsicherung bezeichnet Maßnahmen, mit denen Gläubiger das Ausfallsrisiko bei der Vergabe von Krediten begrenzen. Ziel ist es, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Rückzahlung von Kapital und Zinsen zu ermöglichen oder zu erzwingen.

Man unterscheidet Real- von Personalsicherheiten. Real sichern Vermögenswerte ab: Grundpfandrechte wie Hypothek und Grundschuld; Sicherungsübereignung; Pfandrecht

Eine weitere verbreitete Form ist der Eigentumsvorbehalt im Handel: Der Verkäufer behält das Eigentum an der

Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Für Grundpfandrechte ist in der Praxis die Eintragung im

Bei mehreren Sicherheiten bestimmt vertraglich meist eine Rangfolge, welches Recht bei einer Insolvenz vorrangig befriedigt wird.

Kreditsicherung ist ein zentrales Element im Kreditgeschäft von Banken, Unternehmen und Privatkunden, das Transparenz, Rechtsklarheit und

an
beweglichen
Sachen
und
Rechten
(z.
B.
Forderungen).
Personalsicherheiten
umfassen
Bürgschaften
sowie
Zession
(Abtretung
von
Forderungen)
als
Sicherung.
Ware
bis
zur
vollständigen
Bezahlung.
Grundbuch
entscheidend.
Die
Durchsetzung
erfolgt
durch
Verwertung
der
Sicherheiten
oder
Zwangsvollstreckung.
Kreditsicherung
reduziert
Kreditrisiken,
kann
aber
keine
vollständige
Risikogewähr
leisten;
Unsicherheiten
begegnet
man
durch
Bonitätsprüfungen
und
Diversifizierung.
eine
effiziente
Durchsetzung
im
Rechtsweg
voraussetzt.