Kreditsicherung
Kreditsicherung bezeichnet Maßnahmen, mit denen Gläubiger das Ausfallsrisiko bei der Vergabe von Krediten begrenzen. Ziel ist es, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Rückzahlung von Kapital und Zinsen zu ermöglichen oder zu erzwingen.
Man unterscheidet Real- von Personalsicherheiten. Real sichern Vermögenswerte ab: Grundpfandrechte wie Hypothek und Grundschuld; Sicherungsübereignung; Pfandrecht
Eine weitere verbreitete Form ist der Eigentumsvorbehalt im Handel: Der Verkäufer behält das Eigentum an der
Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Für Grundpfandrechte ist in der Praxis die Eintragung im
Bei mehreren Sicherheiten bestimmt vertraglich meist eine Rangfolge, welches Recht bei einer Insolvenz vorrangig befriedigt wird.
Kreditsicherung ist ein zentrales Element im Kreditgeschäft von Banken, Unternehmen und Privatkunden, das Transparenz, Rechtsklarheit und