Darlehens
Darlehen ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zu einem festgelegten Zweck und einer festgelegten Laufzeit überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Betrag nach Maßgabe des Darlehensvertrags zurückzuzahlen, üblicherweise mit Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt nach einem vorher vereinbarten Tilgungsplan; gängig sind Annuitätendarlehen, bei denen Zins und Tilgung in gleichbleibenden Raten über die Laufzeit anfallen; sowie endfällige Darlehen, bei denen der ursprüngliche Betrag am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird.
Zinssatz und Kosten: Der Darlehenszins kann fest oder variabel vereinbart sein. Zusätzlich können Gebühren, Bearbeitungsentgelte und
Arten und Verwendungszwecke: Bankdarlehen sind häufige Formen. Privatdarlehen, Immobiliendarlehen (Hypotheken-/Grundschuld-Darlehen) sowie Geschäftsdarlehen gehören dazu. Tilgungsformen variieren
Sicherheit und Risiko: Darlehen können durch Sicherheiten wie Grundschuld, Hypothek oder Bürgschaften abgesichert werden. Bei Zahlungsausfällen
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die grundlegenden Rechte und Pflichten der Darlehensparte.