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Darlehens

Darlehen ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zu einem festgelegten Zweck und einer festgelegten Laufzeit überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Betrag nach Maßgabe des Darlehensvertrags zurückzuzahlen, üblicherweise mit Zinsen. Die Rückzahlung erfolgt nach einem vorher vereinbarten Tilgungsplan; gängig sind Annuitätendarlehen, bei denen Zins und Tilgung in gleichbleibenden Raten über die Laufzeit anfallen; sowie endfällige Darlehen, bei denen der ursprüngliche Betrag am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird.

Zinssatz und Kosten: Der Darlehenszins kann fest oder variabel vereinbart sein. Zusätzlich können Gebühren, Bearbeitungsentgelte und

Arten und Verwendungszwecke: Bankdarlehen sind häufige Formen. Privatdarlehen, Immobiliendarlehen (Hypotheken-/Grundschuld-Darlehen) sowie Geschäftsdarlehen gehören dazu. Tilgungsformen variieren

Sicherheit und Risiko: Darlehen können durch Sicherheiten wie Grundschuld, Hypothek oder Bürgschaften abgesichert werden. Bei Zahlungsausfällen

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die grundlegenden Rechte und Pflichten der Darlehensparte.

andere
Kosten
anfallen;
der
effektive
Jahreszins
fasst
alle
Kosten
zusammen
und
dient
dem
Vergleich.
je
nach
Vertrag;
Sondertilgungen
sind
in
vielen
Fällen
möglich.
können
Zwangsvollstreckung
oder
andere
rechtliche
Maßnahmen
erfolgen.
Darlehensforderungen
verjähren
in
der
Regel
nach
drei
Jahren,
beginnend
mit
dem
Schluss
des
Jahres,
in
dem
der
Anspruch
entstanden
ist.