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Geschäftsdarlehen

Geschäftsdarlehen bezeichnet Kredite, die von Banken oder anderen Kreditgebern an Unternehmen vergeben werden, um betriebliche Ziele zu realisieren. Typische Verwendungszwecke sind die Finanzierung von Betriebsmitteln, Investitionen in Anlagen sowie Expansion, Restrukturierung oder Übernahmen. Im Gegensatz zu Privatdarlehen richten sich Geschäftsdarlehen nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, den Planungen und den Sicherheiten.

Typische Strukturen sind Termingelder bzw. Termendarlehen mit fester Laufzeit und Tilgung sowie revolvierende Kredite oder Kontokorrentlinien,

Konditionen und Sicherheiten: Zinssätze können fest oder variabel sein und sich an Referenzgrößen wie EURIBOR/€STR orientieren,

Vergabe, Risiko und Regulierung: Die Kreditvergabe basiert auf Bonität, Geschäftsmodell, Cashflow und Sicherheiten. Banken prüfen Kennzahlen

die
bis
zu
einem
Maximalbetrag
flexibel
genutzt
werden
können.
Ergänzend
kommen
Mezzanineformen
oder
endfällige
Darlehen
vor.
Die
Wahl
hängt
von
Finanzierungszweck,
Laufzeit
und
Risikoprofil
ab.
ergänzt
durch
einen
individuellen
Spread.
Tilgung
erfolgt
gemäß
Vertrag,
oft
kombiniert
aus
regelmäßigen
Raten
und
Resttilgung
am
Ende
der
Laufzeit.
Kreditverträge
enthalten
häufig
Covenants,
Berichts-
und
Nutzungsbeschränkungen.
Als
Sicherheiten
dienen
Grundpfandrechte
(Hypothek,
Grundschuld),
Bürgschaften
oder
Sicherungsübereignung;
auch
Forderungsabtretung
oder
Anteile
können
auftreten.
wie
Umsatz,
EBITDA,
Verschuldung
und
Liquidität.
Aufsichtsrechtliche
Rahmenbedingungen
wie
KWG
und
Basel-III
beeinflussen
Bankkreditvergaben;
der
Verbraucherschutz
spielt
bei
gewerblichen
Darlehen
weniger
eine
Rolle.
Verträge
richten
sich
nach
dem
deutschen
Zivilrecht
und
vertraglichen
Vereinbarungen.