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Maximalbetrag

Maximalbetrag bezeichnet in deutschsprachigen Rechts- und Verwaltungskontexten die Obergrenze eines Geldbetrags, der unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt, gezahlt oder erstattet wird. Der Begriff fungiert als feste Grenze in verschiedenen Normen, Verträgen oder Richtlinien und gibt an, bis zu welcher Summe Ansprüche, Erstattungen oder Leistungen gelten.

Der Begriff wird in vielen Bereichen verwendet. In der Steuerpolitik kann der Maximalbetrag die Höhe bestimmter

Der Begriff steht in enger Beziehung zu Begriffen wie Höchstbetrag, Obergrenze oder Limit; die genaue Anwendung

Abzüge
oder
Freibeträge
begrenzen,
sodass
Beträge
darüber
hinaus
steuerlich
nicht
geltend
gemacht
werden.
Im
Sozialversicherungswesen
begrenzt
die
Beitragsbemessungsgrenze
den
Anteil
des
Einkommens,
der
bei
der
Berechnung
der
Beiträge
herangezogen
wird;
Einkommen
jenseits
dieser
Grenze
bleibt
bei
der
Beitragsberechnung
unberücksichtigt.
Im
Bankwesen
bezeichnet
der
Begriff
oft
den
Kreditrahmen
oder
das
Limit,
also
den
Höchstbetrag,
der
aus
einem
Konto,
einer
Kreditkarte
oder
einem
Darlehen
abgerufen
werden
darf.
Versicherungs-
oder
Erstattungsleistungen
können
ebenfalls
Maximalbeträge
kennen,
beispielsweise
pro
Jahr
oder
pro
Schadensfall;
Überschreitungen
werden
nicht
erstattet
oder
nur
bis
zu
dieser
Obergrenze
berücksichtigt.
hängt
von
der
jeweiligen
Rechtsordnung,
dem
Vertrag
oder
der
Tarifregelung
ab.
Maximalbeträge
können
regelmäßig
angepasst
werden,
etwa
durch
gesetzliche
Änderungen,
Tarifverhandlungen
oder
Inflationsanpassungen.
Praktisch
bedeutet
dies,
dass
Ansprüche
oder
Leistungen,
die
darüber
hinausgehen,
ausgeschlossen
oder
separat
geregelt
sind.