Beitragsberechnung
Beitragsberechnung bezeichnet das Verfahren zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland auf das Bruttoeinkommen entrichten. Die Berechnung erfolgt für die vier Hauptversicherungen: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. In der Praxis können zusätzlich Zusatzbeiträge der Krankenkassen anfallen. Die Beiträge orientieren sich in der Regel am monatlichen Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Bei jeder Versicherung wird eine Beitragsbemessungsgrundlage festgelegt, die das Einkommen bis zu einer Grenze berücksichtigt. Verdienste
Der Ablauf der Beitragsberechnung umfasst typischerweise: Ermittlung des Bruttoeinkommens, Feststellung der Beitragsbemessungsgrundlage, Anwendung der jeweiligen Beitragssätze
Besondere Fälle betreffen geringfügige Beschäftigungen, Studierende oder Auszubildende, bei denen sich die Beitragspflicht oder die Höhe