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Kreditgeber

Kreditgeber bezeichnet eine Person oder Institution, die einem anderen Geld leiht. Der Kreditgeber überlässt dem Kreditnehmer einen Geldbetrag gegen Rückzahlung zuzüglich Zinsen und gegebenenfalls Gebühren. Der Kreditvertrag regelt Laufzeit, Ratenhöhe, Zinssatz, Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten sowie Folgen bei Verzögerungen oder Nichtzahlung.

Zu den Kreditgebern zählen Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Leasing- und Factoringgesellschaften, Versicherungen, spezialisierte Finanzdienstleister sowie private Kreditgeber

Der Rechtsrahmen wird maßgeblich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Verbraucher- und Unternehmenskreditverträge enthalten spezifische Informationspflichten,

Der typische Ablauf umfasst Antrag, Bonitätsprüfung, Kreditentscheidung, Vertragsabschluss, Auszahlung und anschließende Rückzahlung. Bei Zahlungsverzug greifen vertragliche

Durch Digitalisierung und FinTechs wächst die Vielfalt der Kreditgeber, parallel steigt die regulatorische Aufmerksamkeit zum Verbraucherschutz,

oder
Crowdfunding-Plattformen.
Regulierte
Kreditinstitute
unterliegen
in
Deutschland
der
Aufsicht
der
BaFin
und
der
Vorgaben
des
Kreditwesengesetzes;
andere
Anbieter
fallen
je
nach
Rechtsform
in
unterschiedliche
Rechtsbereiche.
Widerrufsrechte
und
Transparenzregeln.
Kreditgeber
prüfen
in
der
Praxis
die
Bonität
des
Kreditnehmers,
setzen
Zins
und
Tilgung
fest
und
entscheiden
über
Genehmigung
oder
Ablehnung.
Bei
der
Vergabe
von
Sicherheiten
gelten
Zession,
Grundpfand
oder
Bürgschaften
als
gängige
Instrumente,
um
Ausfallrisiken
zu
mindern.
Mahn-
und
Inkassoregelungen;
im
Fall
von
Ausfällen
können
Verluste
durch
Rückstellungen,
Sicherheiten
oder
gesetzliche
Forderungsrechte
kompensiert
werden.
Datenschutz
und
verantwortungsvoller
Kreditvergabe.