Kreditgeber
Kreditgeber bezeichnet eine Person oder Institution, die einem anderen Geld leiht. Der Kreditgeber überlässt dem Kreditnehmer einen Geldbetrag gegen Rückzahlung zuzüglich Zinsen und gegebenenfalls Gebühren. Der Kreditvertrag regelt Laufzeit, Ratenhöhe, Zinssatz, Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten sowie Folgen bei Verzögerungen oder Nichtzahlung.
Zu den Kreditgebern zählen Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Leasing- und Factoringgesellschaften, Versicherungen, spezialisierte Finanzdienstleister sowie private Kreditgeber
Der Rechtsrahmen wird maßgeblich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Verbraucher- und Unternehmenskreditverträge enthalten spezifische Informationspflichten,
Der typische Ablauf umfasst Antrag, Bonitätsprüfung, Kreditentscheidung, Vertragsabschluss, Auszahlung und anschließende Rückzahlung. Bei Zahlungsverzug greifen vertragliche
Durch Digitalisierung und FinTechs wächst die Vielfalt der Kreditgeber, parallel steigt die regulatorische Aufmerksamkeit zum Verbraucherschutz,