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Tagessätzen

Tagessätzen ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet eine Form der Geldstrafe, die nicht als einzelner Betrag, sondern als Anzahl täglicher Raten bemessen wird. Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt, und der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Summe der einzelnen Tagessätze.

Bemessung und Berechnung: Die Städliche Tagessatzhöhe (der Wert eines einzelnen Tagessatzes) richtet sich nach den wirtschaftlichen

Zweck und Vollstreckung: Tagessätze sollen Schuld und Leistungsfähigkeit berücksichtigen, damit die Strafe wirksam, aber verhältnismäßig bleibt.

Rechtsgrundlagen: Die Grundlage für Tagessätze bildet typically das Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere §40, der die Bemessung einer

Verhältnissen
des
Beschuldigten,
insbesondere
dem
Nettoeinkommen,
Vermögensverhältnissen
und
Lebenskosten.
Die
Anzahl
der
Tagessätze
(Tagessatzanzahl)
ergibt
sich
aus
der
Schwere
der
Schuld
und
dem
Verschulden.
Das
Gericht
muss
sicherstellen,
dass
die
Strafe
im
Verhältnis
zur
wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
steht.
In
der
Regel
gibt
es
eine
Obergrenze,
oft
wird
von
bis
zu
360
Tagessätzen
gesprochen.
Die
Gesamtstrafe
wird
berechnet,
indem
Tagessatzhöhe
mit
der
Anzahl
der
Tagessätze
multipliziert
wird.
Beispiele
veranschaulichen
das
Prinzip:
bei
25
Euro
pro
Tag
und
40
Tagessätzen
ergibt
sich
eine
Geldstrafe
von
1.000
Euro.
Die
Vollstreckung
erfolgt
als
Geldzahlung
an
den
Staat;
bei
Zahlungsunfähigkeit
kann
der
Staat
Ratenzahlungen
oder
andere
Vollstreckungsmaßnahmen
anordnen.
Bei
Veränderungen
der
wirtschaftlichen
Verhältnisse
kann
das
Gericht
die
Tagessatzhöhe
oder
die
Anzahl
der
Tagessätze
unter
bestimmten
Voraussetzungen
neu
festsetzen.
Geldstrafe
in
Tagessätzen
regelt.
Zudem
gelten
spezielle
Regelungen
für
Jugendliche
(Jugendstrafe)
oder
besondere
Verfahrensarten.