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Tagessatzanzahl

Tagessatzanzahl bezeichnet in der Strafrechtspraxis die Anzahl der Tagessätze, mit denen eine Geldstrafe bemessen wird. Eine Geldstrafe wird in Einheiten von Tagessätzen festgelegt; Die Gesamtsumme ergibt sich aus der Multiplikation der Tagessatzhöhe (dem Betrag eines einzelnen Tagessatzes) mit der Tagessatzanzahl (der Anzahl der täglichen Raten). Der Tagessatz steht für den Betrag, den der Verurteilte pro Tag aufbringen kann, und orientiert sich am Einkommen, Vermögen und den Lebenshaltungskosten des Täters. Die Tagessatzhöhe wird vom Gericht festgelegt, während die Tagessatzanzahl die Schwere der Tat, die Schuld und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt.

In der Praxis reicht die übliche Festlegung der Tagessatzanzahl häufig von etwa 5 bis 360 Tagessätzen. Die

Beispiel: Bei einer Tagessatzhöhe von 50 Euro und einer Tagessatzanzahl von 60 ergibt sich eine Gesamtgeldstrafe

Der Begriff Tagessatzanzahl wird überwiegend im deutschen Rechtskreis verwendet; ähnliche Konzepte existieren auch in Österreich und

konkrete
Zahl
hängt
von
der
Beurteilung
des
Gerichts
zur
Intensität
der
Schuld
und
zur
Wiederholungsgefahr
ab
und
davon,
in
welchem
Maß
die
Strafe
als
abschreckend
und
zugleich
verfassungsmäßig
verhältnismäßig
erscheinen
soll.
Die
Festsetzung
der
Tagessatzhöhe
erfolgt
unabhängig
davon
nach
dem
Einkommen
des
Täters;
gemeinsam
ergeben
Tagessatzhöhe
und
Tagessatzanzahl
die
endgültige
Geldstrafe.
von
3.000
Euro.
Falls
die
Zahlungsfähigkeit
eingeschränkt
ist,
können
Ratenzahlungen
oder
andere
Vollstreckungsmaßnahmen
vereinbart
werden.
Die
Regelung
dient
der
individuellen
Berücksichtigung
finanzieller
Verhältnisse
und
der
Verhältnismäßigkeit
der
Strafe.
der
Schweiz,
unterscheiden
sich
aber
in
Details
der
Festsetzung.