Tagessatzanzahl
Tagessatzanzahl bezeichnet in der Strafrechtspraxis die Anzahl der Tagessätze, mit denen eine Geldstrafe bemessen wird. Eine Geldstrafe wird in Einheiten von Tagessätzen festgelegt; Die Gesamtsumme ergibt sich aus der Multiplikation der Tagessatzhöhe (dem Betrag eines einzelnen Tagessatzes) mit der Tagessatzanzahl (der Anzahl der täglichen Raten). Der Tagessatz steht für den Betrag, den der Verurteilte pro Tag aufbringen kann, und orientiert sich am Einkommen, Vermögen und den Lebenshaltungskosten des Täters. Die Tagessatzhöhe wird vom Gericht festgelegt, während die Tagessatzanzahl die Schwere der Tat, die Schuld und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt.
In der Praxis reicht die übliche Festlegung der Tagessatzanzahl häufig von etwa 5 bis 360 Tagessätzen. Die
Beispiel: Bei einer Tagessatzhöhe von 50 Euro und einer Tagessatzanzahl von 60 ergibt sich eine Gesamtgeldstrafe
Der Begriff Tagessatzanzahl wird überwiegend im deutschen Rechtskreis verwendet; ähnliche Konzepte existieren auch in Österreich und