Home

Zahlungsfähigkeit

Zahlungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, fällige Verpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Sie ergibt sich aus vorhandenen Zahlungsmitteln (Bargeld, Guthaben auf Konten) sowie aus künftigen Einnahmen und gegebenenfalls verfügbaren Kreditlinien oder sonstigen liquiden Mitteln. Die Zahlungsfähigkeit ist ein praktischer Begriff, der vor allem in Verträgen, Bonitätsprüfungen und im Zivilrecht von Bedeutung ist.

Der Begriff unterscheidet sich von der Zahlungsunfähigkeit: Letztere liegt vor, wenn der Schuldner nicht mehr in

Zahlungsfähigkeit wird oft mit dem Begriff Liquidität verbunden, ist aber nicht identisch. Zahlungsfähigkeit bezieht sich auf

Praktisch prüfen sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen ihre Zahlungsfähigkeit regelmäßig durch Finanzplanung, Budgetierung und Kreditverhandlungen.

der
Lage
ist,
fällige
Verbindlichkeiten
zu
bedienen.
In
Deutschland
kann
Zahlungsunfähigkeit
eine
Voraussetzung
für
Insolvenzverfahren
nach
der
Insolvenzordnung
(InsO)
sein.
Überschuldung
ist
eine
weitere
Insolvenztatbestands-/Bewertungsgröße,
die
vorrangig
für
Kapitalgesellschaften
relevant
ist.
die
termingerechte
Begleichung
von
bestehenden
Verbindlichkeiten,
während
Liquidität
die
Fähigkeit
bezeichnet,
kurzfristig
Zahlungsmittel
bereitzustellen
oder
Vermögenswerte
schnell
in
Bargeld
umzuwandeln.
Unternehmen
überwachen
diese
Aspekte
mit
Cashflow-Planung
und
Liquiditätskennzahlen
wie
der
aktuellen
oder
der
schnellen
Quote.
Eine
gute
Zahlungsfähigkeit
stärkt
die
Bonität
und
erleichtert
Kreditaufnahmen,
Verträge
und
geschäftliche
Transaktionen.
Wird
Zahlungsfähigkeit
dauerhaft
beeinträchtigt,
kann
dies
zu
Zahlungsunfähigkeit
oder
Überschuldung
führen
und
rechtliche
Folgen
nach
sich
ziehen.