Verleih
Verleih bezeichnet im Wirtschafts- und Rechtskontext die vorübergehende Überlassung einer Sache oder einer Dienstleistung an eine andere Person, ohne dass Eigentum an der Sache auf diese übergeht. Zweck ist in der Regel die Nutzung der Sache über eine bestimmte Zeit, danach Rückgabe oder Rückgabe einer gleichwertigen Sache. Verleih kann unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgen und wird in der Praxis in vielfältigen Bereichen eingesetzt.
Unterformen des Verleihs gibt es vor allem als Leihe (unentgeltlich) und als gewerbliche Überlassung, etwa beim
Typische Inhalte eines Verleihvertrags sind Dauer der Überlassung, Rückgabefristen, Zustand der Sache bei Rückgabe, Haftung und
Wichtige Anwendungsbereiche sind Bibliotheken und Bildungseinrichtungen, der Verleih von Werkzeugen oder Ausrüstung in Handel und Industrie,