Leihverträgen
Leihverträge, im Deutschen oft als Leihe oder Leihvertrag bezeichnet, sind Rechtsgeschäfte, durch die eine fremde bewegliche Sache dem Entlehner zum Gebrauch überlassen wird, ohne dass das Eigentum darauf übergeht. Typischerweise handelt es sich um unentgeltliche Überlassung, es kann jedoch auch eine Gebührenregelung vereinbart werden. Der Verleiher behält das Eigentum, der Entlehner erhält Nutzungsrecht an der Sache und muss sie nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder auf Verlangen des Verleihers zurückgeben.
Leihverträge kommen bei einer breiten Bandbreite von Gegenständen zum Einsatz, etwa Werkzeug, Bücher, Haushaltsgeräte oder auch
Der Verleiher darf die Sache im Wesentlichen in dem Zustand zurückverlangen, in dem sie überlassen wurde, abgesehen
Unterscheidung zu Mietverträgen
Im Gegensatz zur Miete wird die Sache beim Leihvertrag in der Regel unentgeltlich überlassen und bleibt Eigentum
Leihverträge finden Anwendung in Deutschland, Österreich und der Schweiz, mit landesspezifischen Ausprägungen. Grundsätzlich bieten sie eine