Verhandlungsprinzip
Verhandlungsprinzip bezeichnet einen Grundsatz in Wirtschafts- und Rechtsordnungen, wonach wesentliche Vertrags- oder Preisgestaltungen primär durch Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien festgelegt werden, statt durch staatliche Vorgaben, Standardregelungen oder zentrale Festlegung. Es betont freiwillige Einigung, Konsens und den informellen Austausch von Bedingungen, Rechten und Pflichten im Rahmen eines Vertragsprozesses.
Anwendungsbereiche finden sich in verschiedenen Feldern, darunter Vertragsrecht, Handelspraktiken, Tarifverhandlungen, Beschaffungs- und Lieferverträge sowie Miet- oder
Funktionsweise: Die Parteien verhandeln Kriterien wie Preise, Liefer- oder Leistungsumfang, Zahlungsmodalitäten und weitere Konditionen. Ein Vertrag
Vorteile und Risiken: Das Verhandlungsprinzip ermöglicht flexible, bedarfsgerechte Lösungen und potenziell effizientere Allokation von Ressourcen, da
Beispiele umfassen Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, Preisverhandlungen in Beschaffungsszenarien sowie individuelle Miet- und Kaufverhandlungen.