Teilrechnung
Teilrechnung bezeichnet eine Rechnung, die nur einen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen oder Lieferungen abdeckt. Sie kommt häufig bei Projekten vor, die in mehrere Phasen, Meilensteine oder Teillieferungen gegliedert sind, etwa im Bauwesen, in der Beratung oder in der IT- bzw. Ingenieurleistung. Teilrechnungen dienen der laufenden Vergütungsverteilung und verbessern die Liquidität beider Vertragsparteien; oft wird von Zwischen- oder Abschlagsrechnung gesprochen. Die Endabrechnung oder Schlussrechnung rechnet alle verbleibenden Leistungen ab und bildet den Abschluss des Auftrags.
Inhalt und Form einer Teilrechnung: Sie sollte sich ausdrücklich auf den ursprünglichen Vertrag beziehen und die
Rechtliche Hinweise: In Deutschland müssen Rechnungen allgemeinen steuerlichen Anforderungen genügen. Eine Teilrechnung ist zulässig, solange der