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Teillieferungen

Teillieferungen bezeichnet die Lieferung von Ware in mehreren Teilmengen unter einem Kaufvertrag statt einer einzigen vollständigen Lieferung. Sie treten auf, wenn eine vollständige Erfüllung zeitlich nicht möglich ist, wenn der Besteller Materialbedarf schrittweise deckt oder wenn der Lieferant Kapazitäten, Lager- oder Transportlogistik besser steuern möchte.

Der rechtliche Rahmen für Teillieferungen wird durch vertragliche Vereinbarungen und durch allgemeine Rechtsgrundlagen des Handels- bzw.

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware transferiert in der Regel mit der Lieferung auf

Die Vorteile für den Käufer liegen in einer beschleunigten Verfügbarkeit von Teilmengen, besserer Kapital- und Lagersteuerung

Zur Praxis: Verträge sollten Umfang, Zeitplan, Höchstdauer der Teillieferungen, Abnahme- und Zahlungsmodalitäten klar festlegen, um Missverständnisse

Zivilrechts
bestimmt.
Häufig
ist
im
Vertrag
vorgesehen,
dass
Lieferungen
in
Teilschritten
erfolgen
dürfen.
Fehlt
eine
ausdrückliche
Regelung,
ist
eine
Teillieferung
grundsätzlich
möglich,
sofern
sie
dem
Zweck
der
Vereinbarung
entspricht
und
dem
Käufer
zumutbar
ist.
Mit
jeder
Teillieferung
können
Abnahme-,
Mängelrechte
sowie
Zahlungsmodalitäten
entstehen;
in
der
Praxis
erfolgen
oft
Teilrechnungen,
bei
denen
der
Käufer
anteilig
zahlt.
den
Käufer
gemäß
den
vertraglichen
Lieferbedingungen
(Incoterms
oder
gesonderte
Vereinbarungen).
Ebenso
können
Eigentums-
und
Gewährleistungsfragen
pro
Teillieferung
geregelt
sein.
sowie
geringeren
Produktionsunterbrechungen.
Für
den
Verkäufer
ergeben
sich
Vorteile
wie
verbessertes
Cashflow-Management
und
bessere
Anpassung
an
Nachfrage.
Nachteile
sind
erhöhter
logistischer
Aufwand,
höhere
Transport-
und
Verwaltungskosten
sowie
potenzielle
Koordinationsrisiken.
zu
vermeiden.