Teilrechnungen
Teilrechnungen bezeichnen Teilrechnungen, die im Rahmen eines größeren Leistungsauftrags gestellt werden, um Zahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu ermöglichen. Sie treten in Verträgen mit längeren Laufzeiten auf und sind besonders im Bauwesen, in der Anlageninstandhaltung sowie in projektbezogenen Dienstleistungsverträgen üblich.
Aufbau und Inhalt: Eine Teilrechnung dokumentiert den abgerechneten Leistungsabschnitt, das Rechnungsdatum, den Nettobetrag, ggf. den Umsatzsteuerbetrag,
Vertraglicher und steuerlicher Rahmen: Die Berechnung und Abrechnung der Teilleistungen wird durch den zugrunde liegenden Vertrag
Praxis: Eine klare Abgrenzung der Leistungsabschnitte, transparente Abnahme- und Zahlungsmodalitäten, eventuelle Retentionsbeträge und Nachträge helfen, Streitigkeiten