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Ratenzahlungsvereinbarungen

Ratenzahlungsvereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen, durch die ein Schuldner eine bestehende Forderung in regelmäßigen Teilbeträgen zurückzahlt, über einen fest gesetzten Zeitraum hinweg bis zur vollständigen Tilgung. Solche Vereinbarungen dienen in der Regel dazu, Zahlungsengpässe zu überbrücken, Zahlungsrückstände zu reduzieren und Zwangsvollstreckungen zu vermeiden.

Typische Bestandteile sind Gesamtsumme, Ratenhöhe, -intervall (häufig monatlich), Laufzeit, Fälligkeiten, Zinsen oder Gebühren, mögliche Gebühren bei

Anwendungsbereiche: Verbraucher- und Geschäftsgläubiger vereinbaren Ratenzahlungen bei offenen Forderungen wie Rechnungen, Kreditkarten- oder Kreditverträge, Ratenkäufen (Ratenkauf)

Vorteile und Risiken: Vorteile sind bessere Liquität des Schuldners, Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen oder Inkassokosten, oft auch

Rechtliche Hinweise: Ratenzahlungsvereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden; klare Konditionen, Fälligkeiten, Zinssatz, Laufzeit, Kündigungsrechte; Verbraucherschutzregeln verlangen transparente

verspäteten
Zahlungen,
Klauseln
zur
Anpassung
der
Raten
bei
Änderungen
der
finanziellen
Situation
sowie
Folgen
einer
Nichtzahlung
(z.
B.
Verzugszinsen,
Mahnungen,
Inkasso).
Bei
Krediten
oder
Ratenkäufen
können
Sicherheiten
oder
Bürgschaften
vereinbart
werden.
oder
Steuerschulden.
Auch
Behörden
können
Ratenzahlungen
anbieten,
etwa
bei
Steuern
oder
Gebühren.
planbare
Belastung.
Risiken:
Die
Gesamtkosten
erhöhen
sich
durch
Zinsen
und
Gebühren;
falsche
oder
unklare
Vereinbarungen
können
zu
Missverständnissen
führen;
bei
wiederholter
Nichtzahlung
drohen
Sanktionen
bzw.
Kündigung
des
Zahlungsaufschubs.
Informationen
bei
Kreditverträgen.
Gläubiger
können
bei
Verzug
weitere
Maßnahmen
treffen.