Ratenzahlungsvereinbarungen
Ratenzahlungsvereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen, durch die ein Schuldner eine bestehende Forderung in regelmäßigen Teilbeträgen zurückzahlt, über einen fest gesetzten Zeitraum hinweg bis zur vollständigen Tilgung. Solche Vereinbarungen dienen in der Regel dazu, Zahlungsengpässe zu überbrücken, Zahlungsrückstände zu reduzieren und Zwangsvollstreckungen zu vermeiden.
Typische Bestandteile sind Gesamtsumme, Ratenhöhe, -intervall (häufig monatlich), Laufzeit, Fälligkeiten, Zinsen oder Gebühren, mögliche Gebühren bei
Anwendungsbereiche: Verbraucher- und Geschäftsgläubiger vereinbaren Ratenzahlungen bei offenen Forderungen wie Rechnungen, Kreditkarten- oder Kreditverträge, Ratenkäufen (Ratenkauf)
Vorteile und Risiken: Vorteile sind bessere Liquität des Schuldners, Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen oder Inkassokosten, oft auch
Rechtliche Hinweise: Ratenzahlungsvereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden; klare Konditionen, Fälligkeiten, Zinssatz, Laufzeit, Kündigungsrechte; Verbraucherschutzregeln verlangen transparente