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Steuerschulden

Steuerschulden bezeichnet die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen gegenüber der Steuerverwaltung zur Zahlung von Steuern. Sie entstehen aus rechtskräftigen Steuerfestsetzungen, aus abgegebenen Erklärungen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) oder aus Abzug- bzw. Quellensteuer. Neben dem Hauptsteuerbetrag können Zinsen, Säumniszuschläge und Nachzahlungen anfallen, wenn Steuern verspätet bezahlt oder Fristen nicht eingehalten werden.

Die Durchsetzung von Steuerschulden erfolgt durch die Finanzbehörden mit unterschiedlichen Instrumenten. Typische Maßnahmen sind Mahnungen, Säumniszuschläge,

Bei Zahlungsschwierigkeiten bestehen in der Regel Möglichkeiten der Entlastung. Dazu gehören Stundung, Ratenzahlungen oder, in bestimmten

Viele Steuerschulden unterliegen Verjährung. Nach Ablauf bestimmter Fristen können Forderungen grundsätzlich nicht mehr durchgesetzt werden, sofern

Zusammengefasst umfassen Steuerschulden Hauptbeträge, Zinsen und Nebenforderungen, ihre Durchsetzung durch Behörden, Möglichkeiten der Entlastung bei Zahlungsproblemen

Verzugszinsen
und
gegebenenfalls
Vollstreckungsmaßnahmen
wie
Pfändung
von
Einkommen
oder
Bankkonten,
Einziehung
durch
Zwangsvollstreckung
oder
ggf.
Haftungsprüfungen.
Zudem
können
Steuerbescheide
korrigiert
oder
ergänzt
werden,
wodurch
sich
Nachzahlungen
ergeben
können.
Fällen,
ein
außergerichtlicher
Vergleich
oder
ein
Erlass
unter
gesetzlich
geregelten
Voraussetzungen.
In
Härtefällen
prüfen
die
Behörden
auch
vorübergehende
Vollstreckungsaussetzungen.
keine
Hemmungen
oder
Unterbrechungen
vorliegen.
Die
konkrete
Anwendung
von
Rechten,
Pflichten
und
Fristen
hängt
von
der
jeweiligen
Steuerart
und
Rechtsordnung
ab.
sowie
Rechtsfristen,
die
die
Durchsetzung
begrenzen.