Nutzungart
Nutzungart, gelegentlich auch Nutzungsart geschrieben, bezeichnet im Kontext von Raumordnung, Bau- und Immobilienrecht die Art der Nutzung, die einem Grundstück, einer Fläche oder einem Gebäude zugedacht bzw. zulässig ist. Es geht damit um die Funktion, die wirtschaftlich oder rechtlich vorgesehen ist, nicht primär um die konkrete Bauausführung.
In der Praxis spielen Nutzungsarten eine zentrale Rolle bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Sie
Rechtlich wirkt sich die Zuordnung einer Nutzungsart darauf aus, was ohne Genehmigung oder mit geringem Änderungsaufwand