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Raumordnung

Raumordnung bezeichnet die Planung, Steuerung und Koordination der räumlichen Entwicklung eines Landes oder einer Region. Ziel ist es, Siedlungsstrukturen, Verkehr, Wirtschaft, Umwelt und Ressourcen so aufeinander abzustimmen, dass eine nachhaltige, sozial ausgewogene und wirtschaftlich leistungsfähige Nutzung des Raums entsteht. Dabei werden sowohl überörtliche Entwicklungsachsen als auch Freiräume und Infrastruktur berücksichtigt.

In Deutschland ist die Raumordnung gesetzlich verankert. Grundlage bildet das Raumordnungsgesetz des Bundes, ergänzt durch landesrechtliche

Ziele der Raumordnung sind unter anderem eine ausgewogene räumliche Entwicklung, die Vermeidung von Zersiedelung, der Schutz

Herausforderungen ergeben sich durch demografische Veränderungen, Urbanisierung sowie ländliche Strukturwandel. Eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern

Vorschriften.
Die
Umsetzung
erfolgt
auf
mehreren
Ebenen:
bundesweit,
auf
Landesebene
(Landesplanung)
sowie
regional
und
kommunal.
Zentrale
Instrumente
sind
regionale
oder
überregionale
Raumordnungspläne,
die
Entwicklungsziele,
Leitbilder
und
räumliche
Prioritäten
festlegen.
Auf
kommunaler
Ebene
erfolgt
ergänzend
die
Flächennutzungsplanung
und
Bebauungsplanung,
deren
Ergebnisse
sich
an
den
Vorgaben
der
Raumordnung
orientieren.
von
Natur
und
Ressourcen,
die
Förderung
von
Infrastruktur
und
Wirtschaft
in
benachteiligten
Regionen
sowie
die
Anpassung
an
den
Klimawandel.
Raumordnung
beeinflusst
Standortentscheidungen,
Verkehrsnetze,
Siedlungsverdichtung
und
Freiraumstrukturen
und
dient
so
der
langfristigen
Planung
von
Lebensqualität,
Wirtschaftskraft
und
Umweltverträglichkeit.
und
Kommunen
ist
erforderlich,
um
Ziele
zu
bündeln,
Konflikte
zu
vermeiden
und
eine
kohäsive
räumliche
Entwicklung
zu
ermöglichen.
Auf
EU-Ebene
flankieren
regionale
Förderprogramme
und
kohäsionspolitische
Instrumente
national-regionale
Planungen.