Nichtsteuererträgen
Nichtsteuererträge sind Einkünfte, die in vielen Steuerrechtssystemen von der steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgenommen werden, ohne dass sie explizit als steuerfrei definiert sind. Sie entstehen meist in Form von Erträgen, die nicht direkt dem Hauptzweck einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder eines Vermögensgegenstands dienen, jedoch keine klassifizierbaren Einkunftsarten darstellen. Typische Beispiele sind Erträge aus der Nutzung von Privatvermögen, die nicht gewerblich oder selbstständig ausgeübt werden, wie z. B. Mieteinnahmen aus einer nicht gewerblich genutzten Immobilie oder Erträge aus Kapitalanlagen, die nicht als Investmentfonds oder gewerbliche Wertpapiergeschäfte gelten.
Im deutschen Steuerrecht fallen Nichtsteuererträge oft unter die Kategorie der „sonstigen Einkünfte“ (§ 22 EStG), sofern sie
Für Steuerpflichtige ist es wichtig, Nichtsteuererträge korrekt zu erfassen und ggf. in der Steuererklärung anzugeben, um