Leistungsgegenstände
Leistungsgegenstand, plural Leistungsgegenstände, ist ein juristischer Begriff aus dem Zivil- und Vergaberecht. Er bezeichnet den Gegenstand einer vertraglichen Leistungs- oder Erfüllungsverpflichtung: das, was der Schuldner dem Gläubiger zu leisten oder zu übergeben hat. Der Leistungsgegenstand bestimmt damit, welche Leistung konkret erbracht werden muss.
Der Leistungsgegenstand kann sowohl eine Sache (Güter), eine Dienstleistung, ein Werk oder eine Kombination daraus sein.
Rechtlich hat der Leistungsgegenstand Auswirkungen auf Risikoverlagerung, Abnahme, Mängelhaftung und Vergütung. Wird der Gegenstand der Leistung
Beispiele sind die Lieferung von 1.000 Einheiten eines bestimmten Produkts, die Erbringung von IT-Dienstleistungen einschließlich Support