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Konstruktionsmängel

Konstruktionsmängel sind Mängel an Bauwerken oder Bauteilen, die auf Fehler in Planung, Berechnung, Konstruktion, Fertigung oder Montage zurückzuführen sind. Sie können Tragwerk, Abdichtung, Haustechnik oder andere Bauteile betreffen und Nutzbarkeit, Sicherheit oder Lebensdauer beeinträchtigen. Konstruktionsmängel unterscheiden sich von Verschleiß oder Materialdefekten, die unabhängig von Planung auftreten können.

Typen umfassen statische bzw. konstruktive Fehler, fehlerhafte Anschlüsse, unzureichende Dämmung, mangelhafte Baukoordination und fehlerhafte Montagen. Ursachen

Erkennung erfolgt oft während Abnahme, Bauüberwachung oder durch Sachverständige. Eine Mängelbewertung prüft Umfang, Ursache, Bedeutung für

Rechtlich ergeben sich Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche je nach Rechtsordnung. Üblich sind Nacherfüllung oder Nachbesserung, Minderung oder

Prävention umfasst klare Spezifikationen, koordinierte Planung, regelmäßige Qualitätssicherung, Materialprüfungen, Abnahmen und frühzeitige Mängelrügen. Bei bestehenden Mängeln

sind
Planungs-
oder
Berechnungsfehler,
falsche
Materialien,
mangelhafte
Bauausführung,
schlechte
Bauleitung
oder
unzureichende
Qualitätskontrollen.
Sicherheit
und
Kosten
der
Behebung.
Dokumentation
ist
wichtig,
da
sie
Beweismittel
für
Ansprüche
liefert.
Bei
akuten
Gefahren
ist
schnelles
Handeln
notwendig.
Rücktritt
sowie
Schadensersatz.
Verjährung
und
Beweislast
unterscheiden
sich
je
Vertrag
und
Gesetz.
Beteiligte
sind
Bauherr,
Auftraggeber,
Unternehmer,
Subunternehmer,
Architekten,
Statiker
und
Sachverständige.
sind
Fachleute
einzuschalten,
um
gezielte
Sanierung
oder
Nachbesserung
zu
planen.