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Infrastrukturprogramme

Infrastrukturprogramme bezeichnet systematisch geplante, zeitlich begrenzte Vorhabenpakete zur Entwicklung und Ertüchtigung von Infrastruktur. Sie werden typischerweise von Regierungen, regionalen Behörden oder öffentlichen Körperschaften initiiert und können auch durch Public-Private Partnerships umgesetzt werden. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern, die Versorgungssicherheit zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima-, Energie- oder Demografie Herausforderungen zu stärken. Häufig dienen sie auch der regionalen Angleichung infrastruktureller Ungleichheiten.

Typische Bestandteile umfassen Bedarfsermittlung, Priorisierung, Finanzierungs- und Haushaltsplanung sowie Planung, Ausschreibung, Bau, Inbetriebnahme und Betrieb sowie

Die Umsetzung wird in der Regel durch zentrale oder dezentral verantwortliche Behörden gesteuert, ergänzt durch Fachplanungsstellen,

Instandhaltung.
Die
Finanzierung
erfolgt
aus
dem
Staatshaushalt,
Kreditaufnahmen,
Anleihen,
europäischen
Fonds
oder
Entwicklungspartnern;
PPP-Modelle
werden
genutzt,
um
Risiken
und
Investitionsvolumen
zu
teilen.
Zu
den
Bereichen
gehören
Transportinfrastruktur
(Straßen,
Schienen,
Häfen),
Energieversorgung
(Netze,
erneuerbare
Anlagen),
digitale
Infrastruktur
(Breitband,
Rechenzentren),
Wasser-
und
Abfallwirtschaft
sowie
soziale
Infrastruktur
(Schulen,
Krankenhäuser).
Genehmigungs-
und
Umweltbehörden
sowie
Aufsichtsgremien.
Effektivität
wird
anhand
von
Kriterien
wie
Kosten-Nutzen-Analysen,
Mehrwert,
Wirtschaftlichkeit,
Umwelt-
und
Sozialwirkungen
sowie
Zeit-
und
Budgeteinhaltung
gemessen.
Aufgrund
nationaler
und
regionaler
Unterschiede
variieren
Zielsetzungen
und
Instrumente;
viele
Programme
verfolgen
neben
Wirtschaftswachstum
Ziele
wie
Klimaschutz,
Digitalisierung
oder
regionaler
Ausgleich
und
setzen
Evaluations-
und
Monitoring-Mechanismen
ein.