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Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention bezeichnet die Gesamtheit von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und zu melden. Sie dient dem Schutz des Finanzsystems, der Rechtsordnung und der wirtschaftlichen Integrität.

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regelt das Geldwäschegesetz (GwG) zentrale Verpflichtungen von Banken, Finanzdienstleistern und bestimmten anderen

Verantwortlichkeiten und Maßnahmen: Unternehmen implementieren Risikobewertungen, interne Kontrollen, Richtlinien, Schulungen und benennen einen Geldwäschebeauftragten. Zu den

Sektorale Abdeckung: Das GwG gilt primär für Banken, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Wertpapier- und Vermögensverwaltung sowie bestimmte Berufsgruppen

Meldung und Aufsicht: Verdächtige Aktivitäten sind unverzüglich der FIU zu melden. Die Aufsicht obliegt BaFin, der

Ausblick: Die Geldwäscheprävention setzt zunehmend auf digitale Tools, Datenanalyse und KI, um Risikoprofile zu erstellen. Herausforderungen

Berufszweigen.
Die
Vorgaben
basieren
auf
EU-Richtlinien
und
FATF-Standards.
Zu
den
Pflichten
gehören
Kundensorgfaltspflichten
(KYC),
Identifizierung
zu
Beginn
der
Geschäftsbeziehung,
laufende
Transaktionsüberwachung,
Risikoanalysen
sowie
die
Meldung
verdächtiger
Transaktionen
an
die
Financial
Intelligence
Unit
(FIU)
des
Bundeskriminalamts.
technischen
Maßnahmen
zählen
Transaktionsscreening,
Sanktions-
und
PEP-Checks,
Dokumentation
und
Aufbewahrung
von
Unterlagen
(in
der
Regel
fünf
Jahre).
wie
Rechtsanwälte,
Notare
oder
Immobilienmakler,
die
in
sensiblen
Bereichen
tätig
sind.
Deutschen
Bundesbank
und
weiteren
Behörden;
Verstöße
können
straf-
und
zivilrechtliche
Folgen
sowie
hohe
Bußgelder
nach
sich
ziehen.
bleiben
grenzüberschreitende
Zusammenarbeit,
neue
Produktformen
und
komplexe
regulatorische
Anforderungen.