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Immobilienmakler

Immobilienmakler ist eine Fachperson, die sich auf die Vermittlung von Immobiliengeschäften spezialisiert hat. Zu den Aufgaben gehört es, Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter zusammenzubringen, Marktinformationen bereitzustellen und den Prozess von der Bewertung bis zum Abschluss zu begleiten.

Zu den typischen Dienstleistungen gehören die Ermittlung des Verkehrswerts, die Erstellung von Verkaufs- oder Vermietungsunterlagen, die

Rechtlich fallen Immobilienmakler in Deutschland unter das Gewerberecht. Sie benötigen typischerweise eine gewerbliche Erlaubnis und müssen

Provisionen werden vertraglich festgelegt und richten sich nach Art des Geschäfts. Beim Mietverhältnis gilt in der

Qualifikation und Arbeitshaltung: Viele Makler besitzen eine kaufmännische Ausbildung oder verwandte Berufserfahrung, ergänzt durch Branchenzertifizierungen und

Wirtschaftliche Bedeutung: Als Vermittler reduzieren sie Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Nachfragern und unterstützen Transaktionsprozesse, Risikoabwägung und

Bewerbung
von
Objekten,
die
Durchführung
von
Besichtigungen,
Verhandlungen
über
Kauf-
oder
Mietbedingungen,
Koordination
mit
Notaren,
Rechtsberatern
und
Kreditinstituten
sowie
die
Begleitung
bis
zur
notariellen
Beurkundung.
sich
ggf.
bei
der
Industrie-
und
Handelskammer
(IHK)
registrieren.
Daneben
gelten
Vorschriften
zum
Datenschutz,
Verbraucherschutz
und
zur
Transparenz
von
Provisionsvereinbarungen.
Praxis
oft
das
Bestellerprinzip:
Der
Auftraggeber
zahlt
die
Provision;
bei
Verkäufen
liegt
die
Zahlung
meist
beim
Käufer
oder
Verkäufer
je
nach
Vereinbarung.
Die
konkrete
Höhe
variiert
je
Region
und
Marktsegment.
Weiterbildung
in
Immobilienrecht,
Preisbildung
und
Marketing.
Erfolgreiche
Makler
zeichnen
sich
durch
Marktkenntnis,
Verhandlungsgeschick
und
gute
Kommunikationsfähigkeiten
aus.
Vertragsabwicklung.