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Gegenindikationen

Gegenindikationen bezeichnen in der Medizin Umstände, Erkrankungen oder Merkmale, die gegen die Durchführung einer bestimmten Behandlung, Verabreichung eines Medikaments oder eines Verfahrens sprechen. Sie dienen der Vermeidung von Schaden, Nebenwirkungen oder einer ineffektiven Therapie. Gegenindikationen werden in der Regel in absolute und relative Gegenindikationen unterteilt. Absolute Gegenindikationen bedeuten, dass eine Anwendung unter keinen Umständen erfolgen darf, da das Risiko von schwerem Schaden oder Tod zu groß ist. Relative Gegenindikationen bedeuten, dass der Nutzen die Risiken möglicherweise überwiegt, aber besondere Vorsicht, Dosisanpassung oder engmaschige Überwachung erforderlich sind.

Gegenindikationen können patienten- oder interventionsspezifisch sein. Typische Beispiele: Allergie oder Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff; Schwangerschaft bzw.

In der Praxis erfolgt vor einer Behandlung eine Abwägung von Nutzen und Risiken. Ärztinnen und Ärzte prüfen

Es ist wichtig zu unterscheiden, dass Gegenindikationen keine allgemeine Absage an Therapien darstellen, sondern strukturierte Hinweise

Stillzeit
bei
bestimmten
Medikamenten;
schwere
Funktionsstörungen
von
Organen;
akute
Blutungsneigung;
bekannte
Unverträglichkeiten
gegenüber
Hilfsstoffen.
Zusätzlich
können
zeitliche
oder
bedingte
Gegenindikationen
gelten,
z.
B.
aufgrund
von
Alter,
Gravität
der
Erkrankung,
Wechselwirkungen
mit
anderen
Medikamenten.
Anamnese,
Allergien,
aktuelle
Medikation,
Labordaten
und
Begleiterkrankungen
und
entscheiden,
ob
alternative
Therapien
geeignet
sind.
Gegenindikationen
können
auch
situativ
angepasst
werden;
in
Notfällen
können
Maßnahmen
unter
Risikoabwägung
dennoch
erfolgen.
darauf,
wann
und
wie
Behandlungen
sicher
angewendet
werden
können
oder
sollten.