Garantiegeber
Der Begriff Garantiegeber bezeichnet in der Rechts- und Vertragssprache die Partei, die eine Garantie für eine bestimmte Leistung oder Verpflichtung übernimmt. Typischerweise handelt es sich um eine Bank, eine Versicherung, einen Hersteller oder einen anderen Vertragspartnern, der sich verpflichtet, im Falle eines Ausfalls die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu bezahlen.
Bei Garantien entsteht eine sekundäre Haftung des Garantiegebers. Der Gläubiger kann die geschuldete Leistung direkt vom
Unterscheidung nach Anwendungsbereich: Bankgarantien und Bürgschaften kommen häufig im Finanz- oder Vergaberecht vor; in der Produkt-
Inhalt und Umfang: Der Garantievertrag legt Höhe, Laufzeit, Leistungsumfang und Ausschlüsse fest. Anspruchsvoraussetzungen können Nachweise, Fristen
Beispiele: Bankgarantien bei öffentlichen Ausschreibungen; Bürgschaften von Mutter- oder Tochtergesellschaften für Projektverpflichtungen; Herstellergarantie von Elektronikgeräten; Mietgarantien