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Herstellergarantie

Eine Herstellergarantie, auch Garantie des Herstellers genannt, bezeichnet eine freiwillige Zusage des Herstellers, ein Produkt bei Defekten infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf zu reparieren oder zu ersetzen.

Der Umfang und die Laufzeit variieren stark; gängig sind 12 bis 24 Monate, manche Produkte bieten längere

Was abgedeckt wird: Defekte, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind; in der Regel nicht Verschleiß,

Ablauf der Inanspruchnahme: Der Kunde wendet sich an den Hersteller oder an autorisierte Servicepartner. Er braucht

Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung gilt in Deutschland gegenüber dem Verkäufer und beträgt in

Praxis-Tipps: Belege sichern, Produkt registrieren, Garantiebedingungen und Ausschlüsse sorgfältig lesen, Originalteile aufbewahren, Mängel zeitnah melden. Prüfen

Fristen
oder
Zusatzleistungen.
Oft
beginnt
die
Frist
mit
dem
Kauf-
oder
Lieferdatum,
und
eine
Registrierung
des
Produkts
oder
ein
Kaufnachweis
kann
erforderlich
sein.
unsachgemäßer
Gebrauch,
Unfälle,
Fremddefekte,
Schäden
durch
Wasser,
Modifikationen
oder
Eingriffe
Dritter.
Kaufbeleg,
Seriennummer
und
eine
Fehlerbeschreibung.
Die
Garantie
kann
Reparatur,
Austausch
oder
Rückerstattung
umfassen;
Bearbeitungszeiten
variieren.
der
Regel
zwei
Jahre.
Die
Herstellergarantie
ist
eine
freiwillige
Zusatzleistung
des
Herstellers
und
ergänzt
die
gesetzliche
Rechte,
ersetzt
sie
jedoch
nicht.
In
der
Praxis
können
Verbraucher
sowohl
Gewährleistungs-
als
auch
Garantieansprüche
prüfen
lassen,
sofern
beide
bestehen.
Sie,
ob
die
Garantie
übertragbar
ist,
etwa
beim
Weiterverkauf.