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Vertragssprache

Vertragssprache bezeichnet die Sprache, in der Verträge abgefasst, verhandelt und interpretiert werden. Sie umfasst das formale Vokabular, die juristische Fachterminologie und den spezifischen Stil, der in Rechtsdokumenten üblich ist. In vielen Rechtsordnungen dient sie der Klarheit, Bestimmtheit und rechtlichen Sicherheit.

Merkmale der Vertragssprache sind definierte Begriffe (Definitionsklauseln), Festlegung von Rechtsfolgen in Klauseln, Verweise auf Anlagen, und

Vertragssprache kann mehrsprachig sein. In grenzüberschreitenden Verträgen bestimmt eine Klausel über die geltende Rechtsordnung und die

Aus praktischer Sicht spielt die Vertragssprache eine Rolle bei der Risikozuweisung, Haftung, Gewährleistung und Verjährung. Stil-

eine
oft
dichte,
präzisionsorientierte
Satzbauweise.
In
der
deutschen
Vertragssprache
dominieren
Nominalstil,
lange
Sätze
und
präzise
Formulierungen;
zugleich
werden
klare
Strukturierung
und
Gliederung
(Präambel,
Hauptvertrag,
Anhänge)
angestrebt.
Ziel
ist,
Mehrdeutigkeiten
zu
vermeiden.
maßgebliche
Verhandlungs-
bzw.
Vertragssprache,
welche
Fassung
bei
Divergenzen
maßgeblich
ist.
Übersetzungen
gelten
oft
als
bindend
nur
insofern,
wie
der
ausgewiesene
Text
in
der
jeweiligen
Sprache
verlässlich
ist.
Fehler
in
Übersetzungen
können
zu
Rechtsunsicherheit
führen.
und
Verständlichkeitsfragen
gewinnen
zunehmend
an
Bedeutung,
auch
im
digitalen
Bereich,
wo
Musterverträge,
Klauselvorlagen
und
KI-unterstützte
Entwürfe
genutzt
werden.
Rechtsanwenderinnen
und
Rechtsanwender
sollten
definierte
Begriffe
konsistent
verwenden
und
auf
klare
Struktur
achten.