Vertragssprache
Vertragssprache bezeichnet die Sprache, in der Verträge abgefasst, verhandelt und interpretiert werden. Sie umfasst das formale Vokabular, die juristische Fachterminologie und den spezifischen Stil, der in Rechtsdokumenten üblich ist. In vielen Rechtsordnungen dient sie der Klarheit, Bestimmtheit und rechtlichen Sicherheit.
Merkmale der Vertragssprache sind definierte Begriffe (Definitionsklauseln), Festlegung von Rechtsfolgen in Klauseln, Verweise auf Anlagen, und
Vertragssprache kann mehrsprachig sein. In grenzüberschreitenden Verträgen bestimmt eine Klausel über die geltende Rechtsordnung und die
Aus praktischer Sicht spielt die Vertragssprache eine Rolle bei der Risikozuweisung, Haftung, Gewährleistung und Verjährung. Stil-