Zu den wichtigsten Gruppen gehören private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sowie institutionelle Investoren. Finanzmarktteilnehmer können Banken, Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter, Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften, Hedgefonds sowie Industrie- und Handelsunternehmen sein. Zentralbanken, Regierungen oder supranationale Organisationen können als Marktteilnehmer auftreten, insbesondere bei Geld- und Währungsgeschäften oder Anleihensanierungen.
Die Teilnehmerrollen reichen von Marktteilnehmern, die Liquidität bereitstellen (Market Maker, Broker), Anleger, die Vermögenswerte erwerben, bis hin zu Risikomanagern, die Derivateinstrumente zur Absicherung einsetzen. Auf dem Primärmarkt erfolgt die Emission neuer Wertpapiere; auf dem Sekundärmarkt der Handel mit bestehenden Papieren. Handelsplätze umfassen organisierte Börsenplätze und außerbörsliche Handelsplattformen; OTC-Geschäfte finden oft direkt zwischen Gegenparteien statt. Clearing- und Abwicklungsketten sorgen für Transaktionsabsicherung und Risikoreduzierung.
Die Aktivität unterliegt Regulierung und Aufsicht. In Deutschland gilt BaFin als Aufsichtsbehörde; auf EU-Ebene wirken ESMA und nationale Aufsichtsbehörden zusammen. Regulatorische Ziele sind Anlegerschutz, Markttransparenz, faire Preisbildung und Systemstabilität. Vorschriften betreffen Informationspflichten, Handels- und Meldepflichten, Kapitalanforderungen, Risikomanagement sowie Transparenz bei Emissionen und Derivatgeschäften.
Die Finanzmarktteilnehmer stehen in eng vernetzten Beziehungen. Ihre Entscheidungen beeinflussen Zinssätze, Aktienkurse, Währungskurse und Kreditkonditionen. Märkte sind global vernetzt, wodurch internationale Kapitalflüsse, Regulierung und technologische Entwicklungen wie Handelssysteme, Hochfrequenzhandel und Robo-Advice die Teilnehmerlandschaft kontinuierlich verändern.