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Anlegerschutz

Anlegerschutz bezeichnet Maßnahmen zum Schutz von Privatanlegern und institutionellen Anlegern vor Risiken, Täuschung, Interessenkonflikten und unfairen Geschäftspraktiken im Finanzmarkt. Ziel ist Transparenz, faire Behandlung, verlässliche Informationen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung.

Auf europäischer Ebene regeln Richtlinien wie MiFID II und PRIIPs die Anforderungen an Beratung, Produktinformationen, Kostenoffenlegung

Zentrale Instrumente des Anlegerschutzes sind Informationspflichten wie Prospekte, der Kunde-Informationsbogen (KID) nach PRIIPs und umfassende Risiko-

In der Praxis dient der Anlegerschutz der Verbreitung von Transparenz, fairem Zugang zu Vergleichbarkeit von Produkten

und
Vertriebspraktiken.
Auf
nationaler
Ebene
wirken
Aufsichtsbehörden
und
Gesetzgeber
daran
mit,
Anlegerinteressen
zu
schützen,
etwa
durch
Vorgaben
zur
Transparenz,
zur
Unabhängigkeit
der
Beratung
und
zur
ordnungsgemäßen
Produktgestaltung.
Wichtige
Rechtsgrundlagen
in
Deutschland
umfassen
unter
anderem
das
Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG),
das
Kreditwesengesetz
(KWG)
sowie
weitere
sektorale
Vorschriften
in
Finanzinstrumenten
und
Vermögensverwaltung.
Die
BaFin,
als
zentrale
Aufsichtsbehörde,
überwacht
Marktteilnehmer
und
Durchsetzungen
dieser
Regeln.
sowie
Kostenoffenlegungen.
Weiterhin
gibt
es
Anforderungen
an
Geeignetheit
und
Angemessenheit
bei
der
Beratung,
Produktgovernance,
Offenlegung
von
potenziellen
Interessenkonflikten
und
klare
Werberegeln.
Bei
Streitfällen
stehen
unabhängige
Schlichtungsstellen
sowie
Verfahren
der
Entschädigung
oder
des
gerichtlichen
Rechtswegs
zur
Verfügung.
und
einer
verantwortungsvollen
Finanzberatung.
Herausforderungen
ergeben
sich
durch
komplexe
Produkte,
grenzüberschreitende
Angebote
und
kontinuierliche
Anpassungen
der
Regulierung
an
neue
Marktstrukturen.