Festanstellungen
Festanstellung bezeichnet im Arbeitsrecht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu befristeten Anstellungen endet die Beschäftigung nicht automatisch nach einer festgelegten Zeitraum. Festanstellungen können in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen und sind in der Praxis der Standardweg für regelmäßige Erwerbstätigkeit.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Land, gelten aber in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend
Typische Inhalte eines Festanstellungsvertrags sind Arbeitszeit, Gehalt bzw. Gehaltsbestandteile, Urlaubsanspruch, Probezeit, Kündigungsfristen, Tätigkeitsbeschreibung, Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbote
Vorteile einer Festanstellung sind eine höhere Planbarkeit von Einkommen und Karriere, sozialversicherungspflichtige Absicherung, Anspruch auf Urlaub
Festanstellung wird häufig gegenüber befristeten Anstellungen, Leiharbeit oder selbstständiger Tätigkeit bevorzugt, wenn Sicherheit, langfristige Entwicklungsmöglichkeiten und
Im modernen Arbeitsmarkt gilt die Festanstellung als etablierte Form der Beschäftigung, während Karrierewege durch Weiterbildung, interne