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Erhebungspflichten

Erhebungspflichten bezeichnet gesetzlich verankerte Verpflichtungen, bestimmte Informationen, Daten oder Merkmale zu erheben, zu erfassen oder zu melden. Sie richten sich an natürliche oder juristische Personen, aber auch an Behörden und Organisationen und dienen der Erstellung von öffentlichen Statistiken, der Aufsicht, Regulierung oder der Ermittlung steuerlicher oder sozialver­sicherungsrechtlicher Daten. Im Gegensatz zu Auskunftspflichten, die eine Pflicht zur Auskunft bei Anfrage darstellen, oder Meldepflichten, die das Sichtbarmachen bestimmter Ereignisse regeln, beziehen sich Erhebungspflichten direkt auf die unerlässliche Datenerhebung.

Rechtsgrundlagen sind in der Regel Gesetze und Verordnungen im Bereich der Statistik, des Steuer- und Sozialrechts

Verpflichtungen und Rechtsfolgen: Betroffene müssen die angeforderten Daten vollständig und rechtzeitig liefern. Fehlt eine Angabe oder

Datenschutz: Erhebungspflichten unterliegen den Grundsätzen der Datenschutzgesetze, insbesondere Zweckbindung, Datensparsamkeit, Vertraulichkeit und Speicherdauer. Die Aufbereitung und

Zusammenfassend dienen Erhebungspflichten der zuverlässigen Datenerfassung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, wobei sie mit individuellen Rechten

oder
des
Verwaltungsrechts.
In
Deutschland
spielen
statistische
Grundgesetze
eine
zentrale
Rolle;
auf
EU-Ebene
können
Verordnungen
bestehen,
die
nationale
Erhebungen
verpflichtend
machen.
Typische
Anwendungsbereiche
sind
amtliche
Wirtschafts-
und
Sozialstatistiken,
Bevölkerungs-
und
Gebäudestatistiken,
Umwelt-
und
Arbeitsmarktdaten,
sowie
Unternehmens-
und
Handelsdaten.
werden
Daten
falsch
übermittelt,
können
Verwaltungen
Bußgelder,
Zwangsmittel
oder
andere
Maßnahmen
anordnen.
Ausnahmen
bestehen
häufig
aus
datenschutzrechtlichen
Gründen
oder
bei
Geheimhaltungsvorteilen.
Weitergabe
der
erhobenen
Daten
erfolgen
unter
strengen
Vertraulichkeits-
und
Sicherheitsvorkehrungen.
auf
Datenschutz
und
Privatsphäre
abgewogen
werden
müssen.