Erhebungspflichten
Erhebungspflichten bezeichnet gesetzlich verankerte Verpflichtungen, bestimmte Informationen, Daten oder Merkmale zu erheben, zu erfassen oder zu melden. Sie richten sich an natürliche oder juristische Personen, aber auch an Behörden und Organisationen und dienen der Erstellung von öffentlichen Statistiken, der Aufsicht, Regulierung oder der Ermittlung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Daten. Im Gegensatz zu Auskunftspflichten, die eine Pflicht zur Auskunft bei Anfrage darstellen, oder Meldepflichten, die das Sichtbarmachen bestimmter Ereignisse regeln, beziehen sich Erhebungspflichten direkt auf die unerlässliche Datenerhebung.
Rechtsgrundlagen sind in der Regel Gesetze und Verordnungen im Bereich der Statistik, des Steuer- und Sozialrechts
Verpflichtungen und Rechtsfolgen: Betroffene müssen die angeforderten Daten vollständig und rechtzeitig liefern. Fehlt eine Angabe oder
Datenschutz: Erhebungspflichten unterliegen den Grundsätzen der Datenschutzgesetze, insbesondere Zweckbindung, Datensparsamkeit, Vertraulichkeit und Speicherdauer. Die Aufbereitung und
Zusammenfassend dienen Erhebungspflichten der zuverlässigen Datenerfassung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, wobei sie mit individuellen Rechten