Erbbauberechtigte
Erbbauberechtigte bezeichnet Personen, die ein Erbbaurecht besitzen. Das Erbbaurecht ist ein langjähriges, dingliches Nutzungsrecht, das auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers lastet und dem Berechtigten erlaubt, auf diesem Boden Gebäude zu errichten und den Boden zu nutzen. Es wird in der Regel durch einen Erbbauberechtigungsvertrag begründet und im Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht ist zwingend auf eine bestimmte Dauer angelegt, häufig bis zu 99 Jahre, und wird gegen Zahlung eines Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer gewährt.
Rechtsgrundlagen und Rechtsnatur: Das Erbbaurecht entsteht aus einem Vertrag zwischen dem Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) und dem Erbbauberechtigten
Inhalt und Pflichten: Der Erbbauberechtigte darf auf dem Grundstück bauen, die Fläche nutzen und die Bebauung
Übertragung und Beendigung: Das Erbbaurecht kann in der Regel ganz oder teilweise übertragen werden, oft mit
Bedeutung: Erbbauberechtigte spielen eine zentrale Rolle bei der urbanen Entwicklung, Bodenpolitik und der Finanzierung längerer Bauvorhaben.