Erbbauberechtigten
Erbbauberechtigte (singular: der Erbbauberechtigte) sind die Inhaber eines Erbbaurechts, einer erbbaurechtlichen Grunddienstbarkeit im deutschen Sachenrecht. Sie erwerben ein langjähriges, nicht besitzendes Nutzungsrecht an einem Grundstück, das dem Eigentümer des Grundstücks gehört. Der Eigentümer bleibt Eigentümer des Bodens; dem Erbbauberechtigten wird das Recht eingeräumt, darauf zu bauen, zu nutzen und zu wirtschaftlich zu verwerten.
Das Erbbaurecht entsteht durch Vertrag und wird in der Regel im Grundbuch eingetragen, um Rechts- und Verkehrssicherheit
Zu den Rechten des Erbbauberechtigten gehören das Bauen, Erweitern, Vermieten oder anderweitige Verpachtung der auf dem
Das Erbbaurecht ist vererblich und übertragbar, meist durch Erbschaft oder Veräußerung, wobei Änderungen im Grundbuch eingetragen
In der Praxis wird das Erbbaurecht häufig bei Wohn- und Gewerbeprojekten genutzt, um langfristige Nutzungsrechte zu