Dienstleistungsaufträgen
Dienstleistungsaufträge bezeichnet vertragliche Vereinbarungen, durch die ein Dienstleister dem Auftraggeber gegen Vergütung bestimmte Dienstleistungen erbringt. Typische Aufgaben umfassen Beratung, IT- und Wartungsdienste, Übersetzungen, Reinigung, Logistik oder kreative Leistungen. Im Gegensatz zu Verträgen, die auf die Herstellung eines konkreten Produkts oder die Erreichung eines bestimmten Erfolgs zielen, konzentriert sich ein Dienstleistungsauftrag auf die fachliche Leistung und deren ordnungsgemäße Ausführung. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach Arbeitsaufwand, Zeitaufwand oder auf Basis definierter Leistungsbeschreibungen.
Im deutschen Zivilrecht wird zwischen Dienstleistungsaufträgen und Werkverträgen unterschieden. Beim Dienstleistungsauftrag schuldet der Dienstleister die fachgerechte
Wesentlicher Inhalt ist eine Leistungsbeschreibung, Zeitrahmen, Ort der Leistung, Vergütung und Abrechnungsmodalitäten. Häufige Bestandteile sind Änderungen
In der Praxis werden Dienstleistungsaufträge oft im Rahmen von Rahmenverträgen oder Einzelaufträgen vergeben, auch im öffentlichen