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Beschaffungsverträge

Beschaffungsverträge sind Verträge, durch die ein Auftraggeber Güter, Dienstleistungen oder Bauleistungen von einem Lieferanten bezieht, um einen Bedarf innerhalb einer Organisation zu decken. Typische Vertragsformen sind Lieferverträge (Lieferung von Waren), Dienstleistungsverträge (Erbringung von Dienstleistungen), Werkverträge (Herstellung oder Veränderung von Sachen) sowie Rahmenverträge, in denen Rahmenbedingungen und Preise langfristig festgelegt sind und Einzelaufträge nach Bedarf vergeben werden.

Zentrale Inhalte solcher Verträge umfassen den Leistungsumfang, den Preis, die Liefer- oder Leistungszeit, Abnahme- und Qualitätsanforderungen,

Rechtsgrundlagen variieren je nach Kontext. In der öffentlichen Beschaffung gelten besondere Vorgaben auf EU- und nationaler

Ablauf und Praxis umfassen üblicherweise Bedarfsermittlung, Ausschreibung oder Angebotsabfrage, Angebotsevaluation, Vergabeentscheidung, Vertragsschluss sowie Leistungsüberwachung, Abnahme und

Gewährleistung
und
Haftung,
Zahlungsbedingungen,
Vertragsstrafen,
Kündigungs-
und
Beendigungsrechte
sowie
Rechtsfolgen
bei
Verzug
oder
Mängeln.
Je
nach
Branche
können
zusätzlich
Datenschutz-,
Geheimhaltungs-
oder
Compliance-Anforderungen
vereinbart
werden.
Ebene
(Vergaberecht),
insbesondere
GWB,
VgV
und
UVgO,
sowie
EU-Richtlinien.
Private
Beschaffungsverträge
unterliegen
überwiegend
dem
allgemeinen
Zivilrecht
(BGB),
dem
Handelsrecht
und
dem
Einsatz
von
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Abrechnung.
Beschaffungsverträge
zielen
auf
Kosteneffizienz,
termingerechte
Lieferung,
Qualität
und
Rechts-
bzw.
Compliance-Sicherheit,
während
Risiken
wie
Lieferverzögerungen,
Preisänderungen
oder
Mängel
zu
berücksichtigen
sind.