Vergabeentscheidung
Vergabeentscheidung bezeichnet im Vergaberecht die rechtsverbindliche Entscheidung einer Vergabestelle, welchem Bieter ein Auftrag zugewiesen wird. Sie erfolgt nach Abschluss des Angebots- bzw. Wertungsverfahrens und bildet die Grundlage für den Vertrag.
Rechtsrahmen umfasst das EU-Vergaberecht, umgesetzt durch GWB, VgV bzw. UVgO, sowie VOB/A bei Bauaufträgen. Grundsätze sind
Ablauf: Nach Veröffentlichung der Ausschreibung und Ablauffristen erfolgen Angebotseröffnung, Prüfung und Wertung anhand festgelegter Zuschlags- oder
Inhalt der Entscheidung ist regelmäßig die Benennung des leistungsfähigsten Bieters und eine nachvollziehbare Begründung der Auswahl,
Rechtsmittel: Gegen die Vergabeentscheidung können betroffene Bieter Rechtsbehelfe einlegen. Vergabekammern prüfen formale Ordnungsmäßigkeit und sachliche Rechtmäßigkeit;
Transparenz und Kommunikation: Die Zuschlagsentscheidung wird zusammen mit der Bewertung, dem Ausschreibungsdokument, dem Zuschlagsprotokoll und der