Angebotseröffnung
Angebotseröffnung bezeichnet den Teil eines Vergabeverfahrens, bei dem die eingereichten Angebote der ausschreibenden Stelle geöffnet, registriert und protokolliert werden. Ziel ist Transparenz, Gleichbehandlung der Bieter und Nachprüfbarkeit des Vorgangs. Der Öffnungstermin wird im Vergabeverfahren festgelegt und erfolgt meist zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort; je nach Verfahren kann die Öffnung öffentlich oder im Beisein der Bieter stattfinden.
Beim Öffnungsvorgang werden üblicherweise die Namen der Bieter, gegebenenfalls die Zuordnung der Angebote und die Preisangaben
Der Rechtsrahmen der Angebotseröffnung in Deutschland beruht auf dem Vergaberecht, insbesondere dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Typische Folgen der Angebotseröffnung sind die Feststellung der formalen Zulässigkeit der Angebote, die Weiterleitung der Unterlagen