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B2BVerträge

B2B-Verträge, oder Business-to-Business-Verträge, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen. Sie unterscheiden sich vom B2C-Vertrag durch mehr Individualisierung, längere Laufzeiten und komplexere Leistungs- sowie Preismodelle. Gegenstand kann der Kauf oder die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, Werkleistungen, Lizenzen, Franchise- oder Distributionsvereinbarungen sein.

Typische Vertragsformen sind Lieferverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Rahmenverträge, Lizenzverträge, Handelsvertreterverträge und Vertriebspartnerschaften. Oft werden mehrere Leistungsarten

Wesentliche Elemente umfassen die Vertragsparteien, eine klare Leistungsbeschreibung, Preis- und Zahlungsbedingungen, Liefer- bzw. Leistungszeit, Abnahme- und

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland beruhen B2B-Verträge primär auf dem BGB, insbesondere Kauf-, Dienst- und Werkverträge; das

Vertragsgestaltung und Risikomanagement: Übliche Praxis ist eine klare Leistungsbeschreibung mit messbaren Kriterien (SLA/KPIs), verbindliche Liefer- und

kombiniert
und
der
Vertrag
an
spezifische
Geschäftsprozesse
angepasst.
Mängelregelungen,
Gewährleistung
und
Haftung,
Vertraulichkeit,
Datenschutz
sowie
Regelungen
zu
Änderungen,
Abtretung
und
Kündigung.
Hinzu
kommen
Compliance-Anforderungen,
Audit-
oder
Inspect-Rechte
sowie
Regelungen
zu
Konflikten
und
Beendigung.
HGB
kann
bei
Kaufleuten
relevante
Regeln
ergänzend
heranziehen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
müssen
wirksam
einbezogen
und
transparent
sein;
Klauseln
zu
Haftung,
Gewährleistung
oder
Laufzeit
müssen
angemessen
sein.
Bei
grenzüberschreitenden
Verträgen
gelten
Rechtswahl,
Gerichtsstand
oder
Schiedsgerichtsbarkeit
sowie
ggf.
Incoterms
und
internationale
Handelspraktiken.
Zahlungsbedingungen,
Change-Control,
Abnahme-,
Mängel-
und
Verjährungsregelungen
sowie
Klauseln
zu
Haftung,
Haftungsbeschränkungen
und
Höherer
Gewalt.
Für
internationale
Verträge
sollten
Rechtswahl,
Streitbeilegung
und
Export-/Datenschutzaspekte
berücksichtigt
werden.