B2BVerträge
B2B-Verträge, oder Business-to-Business-Verträge, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen. Sie unterscheiden sich vom B2C-Vertrag durch mehr Individualisierung, längere Laufzeiten und komplexere Leistungs- sowie Preismodelle. Gegenstand kann der Kauf oder die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, Werkleistungen, Lizenzen, Franchise- oder Distributionsvereinbarungen sein.
Typische Vertragsformen sind Lieferverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Rahmenverträge, Lizenzverträge, Handelsvertreterverträge und Vertriebspartnerschaften. Oft werden mehrere Leistungsarten
Wesentliche Elemente umfassen die Vertragsparteien, eine klare Leistungsbeschreibung, Preis- und Zahlungsbedingungen, Liefer- bzw. Leistungszeit, Abnahme- und
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland beruhen B2B-Verträge primär auf dem BGB, insbesondere Kauf-, Dienst- und Werkverträge; das
Vertragsgestaltung und Risikomanagement: Übliche Praxis ist eine klare Leistungsbeschreibung mit messbaren Kriterien (SLA/KPIs), verbindliche Liefer- und