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Ausschlussklausel

Ausschlussklausel bezeichnet eine vertragliche Bestimmung, die bestimmte Pflichten, Ansprüche oder Haftungen einer Partei gegenüber der anderen ausschließt oder begrenzt. Sie kommt häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Verträgen im Online-Handel, Dienstleistungsverträgen oder Versicherungsverträgen vor.

Ziel einer Ausschlussklausel ist oft die Risikoverteilung und Rechtsklarheit: Sie legt fest, welche Folgen bei bestimmten

Rechtlich befinden sich Ausschlussklauseln in einem strengeren Rechtsrahmen. In Deutschland regeln die Vorschriften zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unterscheidung: Eine Haftungsausschlussklausel versucht, Haftung vollständig zu beseitigen, während eine Haftungsbeschränkung die Höhe der Haftung begrenzt.

Zusammenfassend sind Ausschlussklauseln häufig zulässig, aber gesetzlich streng kontrolliert, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte

Ereignissen
oder
Fehlern
eintreten
sollen
und
reduziert
damit
Unsicherheiten
über
Haftungsrisiken.
Gleichzeitig
kann
sie
das
Verhalten
der
Vertragspartner
beeinflussen,
etwa
durch
Hinweis
auf
Gewährleistungs-
oder
Haftungsbeschränkungen.
im
Bürgerlichen
Gesetzbuch
(BGB)
sowie
die
europäische
Verbraucherschutzrichtlinie
93/13
die
Zulässigkeit
solcher
Klauseln.
Klauseln
in
AGB
müssen
transparent,
verständlich
und
fair
sein.
Unwirksamkeit
oder
Anfechtung
drohen,
wenn
eine
Klausel
wesentliche
Vertragsrechte
des
Verbrauchers
unangemessen
benachteiligt,
gegen
zwingendes
Recht
verstößt
oder
nicht
klar
formuliert
ist.
Gerichtliche
Prüfungen
erfolgen
oft
nach
dem
Maßstab
der
Angemessenheit
gemäß
§
307
BGB.
In
der
Praxis
gelten
oftmals
Ausnahmen,
insbesondere
bei
Vorsatz,
grober
Fahrlässigkeit
oder
bei
bestimmten
Pflichtverletzungen,
die
gesetzlich
nicht
ausgeschlossen
werden
dürfen.
der
Vertragsparteien
zu
schützen.